Wann ist ein Lüftungskonzept notwendig?

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Wegen der heute vorgeschriebenen energiesparenden Bauweise sind die Gebäudehüllen so dicht, dass bei üblichem Lüftungsverhalten nicht genügend neue Luft nachströmt. Wenn beim Luftdichtheitstest (wie etwa für neue Einfamilienhäuser vorgeschrieben) eine Luftwechselrate unter 1,25 festgestellt wird, reicht die bautechnische Zugluft nicht mehr aus, um die Raumfeuchte abzuführen. Die Folgen können Feuchteschäden, Schimmelbefall und Schadstoffanreicherungen in der Raumluft sein.

Die verschiedenen Regelwerke forderten gleichzeitig eine dichte Gebäudehülle und die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels. Damit standen sie anscheinend im Widerspruch zueinander. Bisher blieb offen, wie diese Mindestlüftung erfolgen muss – entweder manuell durch den Nutzer oder durch eine Lüftungsanlage. Die aktualisierte Fassung der DIN 1946-6 schließt diese Lücke und konkretisiert, für welche Leistungen der Nutzer herangezogen werden kann und für welche nicht.
Das Lüftungskonzept ist ein Plan zur Lüftung von einem Raum, einem Gebäude oder ähnlichen Bauwerken. Die Lüftung muss hierbei nach DIN 1946-6 (Lüftung von Wohnungen) nutzerunabhängig funktionieren, das heißt auch bei Abwesenheit der Nutzer.
Für Neubauten und Sanierungen mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen, zum Beispiel nach Austausch der Fenster oder der Bedachung, ist ein
Lüftungskonzept zu erstellen. Hiermit wird überprüft, ob der Luftvolumenstrom über Undichtigkeiten der Gebäudehülle größer ist als der für den
Feuchteschutz notwendige Luftwechsel.

Was beinhaltet das Lüftungskonzept?

Die Vorgaben sind für alle am Bau Beteiligten verbindlich und betreffen:

  • Neubauten von Wohngebäuden
  • Sanierungen von Ein- und Mehrfamilienhäusern, bei denen mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden bzw.
  • Sanierungen von Einfamilienhäusern, bei denen mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden.

Stufe 1. Lüftung zum Feuchteschutz

Grundlüftung zur Vermeidung von Feuchteschäden in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes bei teilweise reduzierten Feuchtelasten (z. B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer). Diese Stufe muss ständig und ohne Beteiligung der Nutzer sichergestellt sein.

Stufe 2. Reduzierte Lüftung

Zusätzlich notwendige Lüftung zur Gewährleistung des hygienischen Mindeststandards unter Berücksichtigung durchschnittlicher Schadstoffbelastungen bei zeitweiliger Abwesenheit der Nutzer. Diese Stufe muss weitestgehend nutzerunabhängig sichergestellt sein.

Stufe 3. Nennlüftung

Beschreibt die notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse sowie des Bautenschutzes bei Normalnutzung der Wohnung. Der Nutzer kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.

Stufe 4. Intensivlüftung

Dient dem Abbau von Lastspitzen (z. B. durch Kochen, Waschen). Auch hier kann der Nutzer teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.

Die Norm fordert den Nachweis für 4 Lüftungsstufen, die bei unterschiedlichen Nutzungsbedingungen einen ausreichenden Luftwechsel sicherstellen. Die Stufen sind je nach Umfang des Neubaus oder der Renovierungsmaßnahmen einzustufen:

Aufstellung

Wie lüftet man richtig?

Die Abführung von Luftfeuchtigkeit ist besonders wichtig, da zu hohe Luftfeuchtigkeit Feuchteschäden, Schimmelbefall und Schadstoffanreicherungen in der Raumluft zur Folge haben kann. Luftqualität und Luftfeuchtigkeit sind für Menschen nur sehr begrenzt wahrnehmbar, sodass das richtige Lüften häufig zu kurz kommt. Luftqualitätsfühler und Luftfeuchtemesser („Hygrometer”) können aushelfen und an das Lüften erinnern. Nicht nötig sind Hilfsmittel hingegen bei der Temperatur: Empfindet man es als zu warm, wird intuitiv ein Fenster geöffnet, da ist kein Thermometer nötigt Die beste Anleitung für richtiges Lüften ist: Nicht Dauerlüften, sondern regelmäßig und ausreichend lange Stoßlüften.

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Veröffentlicht am: 03.08.2017

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